§11 Vereinsschiedsgericht
1. Das Vereinsschiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Es ist nur der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
2. Das Vereinsschiedsgericht entscheidet auf schriftlichen Antrag bei Meinungsverschiedenheiten
- zwischen Mitgliedern untereinander
- zwischen Mitgliedern und Vorstand.