Gewässerverzeichnis
Hier findest Du die Übersicht unserer Vertragsgewässer. Gerne kannst Du Dich bei uns über den Bestand und die Zuwegung informieren. Eine entsprechende Waldfahrgenehmigung zur Befahrung von Waldwegen, welche zu den Angelplätzen führen, sollst Du gemäß § 16 Absatz 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg mit Dir führen und auf Nachfrage vorlegen können. Achtung! Genehmigungen zum Nutzen von Privatwald muss jeder Angler selbst beschaffen..
VF02-01 Tiefer See bei Ranzig, Marke/JAK der Spree
VF02-04 Scharmützelsee, Marke
VF02-05 Schauener See ( Fischerei Köllnitz), Marke
VF02-07 Glower See, Marke/JAK
VF02-08 Leisnitzer See, Marke/JAK
VF02-09 Oegelner See, Marke/JAK
VF02-10 Wergensee, Marke/JAK







