§10 Bekanntmachungen, Niederschriften
1. Über die Beratungen, der Mitgliederversammlung und des Vereinsvorstandes sind Protokolle zu fertigen, die vom jeweiligen Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen sind. Zwingend geforderte Beschlüsse sind zu beurkunden.
3. Bekanntmachungen des KAV Beeskow e.V. erfolgen durch einfachen Brief.