§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder, außer fördernde Mitglieder, haben im Rahmen des Satzungszweckes das Recht: a) auf ideelle Unterstützung in ihren Angelegenheiten soweit diese nicht den Rechten bzw. Interessen anderer Mitglieder entgegenstehen
b) auf Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden, natürlichen und juristischen Personen
c) von den Vereinsorganen Informationen über neue Bestimmungen zum Fischerei-,Vereins- Steuerrecht und zum Arten-und Tierschutz zu erhalten und sich in diesen Fragen beraten zu lassen d) die Einrichtungen des KAV Beeskow e.V. zu nutzen
e) die Ausbildungsmöglichkeiten bzw. Vermittlung zur Ausbildung durch die Vereinsorgane zu nutzen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten
b) sich satzungsgemäß zu verhalten, die gefassten Beschlüsse des KAV Beeskow e. V. einzuhalten c) sich für den Satzungszweck einzusetzen
d) ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem KAV Beeskow e.V. gewissenhaft und fristgemäß zu erfüllen.
e) den Vorstand über vereinsschädigende Betätigungen, Verstöße gegen die Satzung anderer Mitglieder nach Kenntnis zu informieren.
f) kein Rechtsgeschäft, Verhandlungen zu diesem, mit Dritten entgegen den Interessen eines anderen Mitgliedes des KAV Beeskow e.V. vorzunehmen, wenn das andere Mitglied vorher sein Interesse bekundet und noch nicht aufgegeben hat.