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§3 Grundsätze, Gemeinnützigkeit

1. Der KAV Beeskow e.V. ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Ziele verfolgt er ausschließlich und unmittelbar auf der Grundlage der Gemein-nützigkeit im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

2. Mittel des KAV Beeskow e.V. dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die dem Verein angehörenden, im Vereinsregister ausgewiesenen, anerkannten gemeinnützigen Mitglieder, die es unmittelbar und ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

 

3. Zweck des Vereins (KAV Beeskow e.V.) ist neben dem Angeln die Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch z.B. Arbeitseinsätze wie Uferpflege an den betreuenden Gewässern, Hegefischen u.ä. Tätigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt.

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