§12 Ausschüsse

Für die Erledigung von Aufgaben können ständige oder auch nicht ständige Ausschüsse zur Unterstützung des Vorstandes fungieren. Die Ausschüsse haben vorbereitende, kontrollierende, beratende und ausführende Funktion.

 

Die Mitgliederversammlung wählt für eine Wahlperiode 2 Revisoren. Diesen obliegt es, im Kalenderjahr mindestens eine Prüfung durchzuführen und deren Ergebnis der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Die Revisoren beantragen die Entlastung des Vorstandes bzw geben bekannt, warum dieser Antrag nicht gestellt wird.