§6 Mitgliedsbeiträge
Der KAV Beeskow e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Schatzmeister vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der KAV Beeskow e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Schatzmeister vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgesetzt.